
Wichtige Infos zu Ihrer Spende.
- Spenden an eine gemeinnützige Organisation können Sie bis zu einem Anteil von 20 Prozent Ihrer Einkünfte als Sonderausgaben geltend machen.
- Jede Spende zahlt sich aus, denn Sonderausgaben mindern Ihr zu versteuerndes Einkommen, sobald sie über dem Pauschbetrag von 36 Euro liegen.
- Für Spenden müssen Sie ab 2017 nicht unbedingt Belege einreichen, sondern nur noch auf Verlangen dem Finanzamt vorlegen. Bis 200 Euro gelten vereinfachte Nachweispflichten, wie der Kontoauszug oder die Online-Überweisung / Spendenbutton mit dem Vermerk "Verein zur Förderung der Fäming-Grundschule e. V.".
- Wer kein Geld spenden will, kann auch Sachspenden leisten. Sie können sogar Ihren Zeitaufwand im Ehrenamt als Spende absetzen.